Maklerprovision in Brandenburg

Käufer zahlen in Brandenburg üblicherweise 3,57 % des Kaufpreises — bei 350.000 € sind das 12.495 €. Mehr als die Hälfte der Gesamtprovision darf es seit 2020 nicht sein.

Gesamtprovision (üblich, inkl. MwSt.)7,14 %24.990 €
Davon Käuferanteil in Brandenburg3,57 %12.495 €
Grunderwerbsteuer Brandenburg6,50 %22.750 €
Kaufnebenkosten gesamt in Brandenburg12,07 %42.245 €

Referenzkaufpreis 350.000 €. Grunderwerbsteuer Stand: Juli 2026. Notar 1,50 %, Grundbuch 0,50 %.

Warum der Satz in Brandenburg derselbe ist wie überall

Die Maklerprovision ist kein Landesrecht. Bis Ende 2020 gab es tatsächlich regionale Unterschiede — in einigen Ländern trug der Käufer die volle Courtage, in anderen wurde geteilt. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt bundesweit dasselbe: Vermittelt ein Makler eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus an einen Verbraucher, teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision zwingend hälftig (§ 656c BGB). Wer nur eine Seite beauftragt, darf höchstens die Hälfte weitergeben (§ 656d BGB).

Was sich zwischen den Ländern weiterhin unterscheidet, ist nicht der Prozentsatz, sondern das, worauf er sich bezieht — und die Steuer daneben. In Brandenburg liegt die Grunderwerbsteuer bei 6,50 %; zusammen mit Notar, Grundbuch und der Provision ergeben sich 12,07 % Kaufnebenkosten. Das ist die Zahl, die Ihre Rendite bestimmt, nicht die Courtage allein.

Was das in Brandenburg praktisch bedeutet

Der Bodenwert im Landesmittel liegt in Brandenburg bei 118 € je m² Grundstück. Ein typisches Einfamilienhaus-Grundstück von 600 m² entspricht damit rund 70.800 € allein an Grund und Boden — das Gebäude noch nicht gerechnet.

Diese Zahl schwankt zwischen den Bundesländern um mehr als das Zwanzigfache, und genau deshalb ist eine Prozentangabe allein wenig wert: 3,57 % Provision bedeuten in einem teuren Land ein Vielfaches dessen, was sie in einem günstigen bedeuten. Es handelt sich um den Bodenwert je Quadratmeter GRUNDSTÜCK (Landesdurchschnitt, Destatis) — nicht um einen Kaufpreis je Quadratmeter Wohnfläche und nicht um den Wert einer bestimmten Adresse.

Der einzige Posten, den Sie streichen können

Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch fallen an, ob Sie wollen oder nicht. Die Maklerprovision nicht: Beim Direktkauf vom Eigentümer, beim Bauträger und in der Zwangsversteigerung entfällt sie vollständig. In Brandenburg sinken die Kaufnebenkosten dadurch von 42.245 € auf 29.750 € — ein Unterschied von 12.495 €, der direkt im Eigenkapital bleibt.

Rechnen Sie beides gegeneinander im Kaufnebenkosten-Rechner für Brandenburg — die Maklerprovision lässt sich dort auf 0 setzen.

Häufige Fragen zur Maklerprovision in Brandenburg

Wie hoch ist die Maklerprovision in Brandenburg?

Käufer zahlen in Brandenburg üblicherweise 3,57 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer — bei 350.000 € sind das 12.495 €. Der Satz ist kein Landesrecht: seit dem 23. Dezember 2020 schreibt § 656c BGB bundesweit vor, dass sich Käufer und Verkäufer die Provision bei Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher teilen. Die Gesamtprovision liegt damit bei rund 7,14 %, also etwa 24.990 €, und wird hälftig getragen.

Wer zahlt die Maklerprovision in Brandenburg — Käufer oder Verkäufer?

Beide, und zwar zu gleichen Teilen, sofern der Makler für beide Seiten tätig ist (§ 656c BGB). Beauftragt nur eine Seite den Makler, darf sie höchstens die Hälfte auf die andere abwälzen, und der Käufer muss erst zahlen, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich beglichen hat (§ 656d BGB). Vereinbarungen, die dem Käufer mehr aufbürden, sind unwirksam — nicht nur teilweise, sondern insgesamt.

Ist die Maklerprovision in Brandenburg verhandelbar?

Ja. Es gibt keine Gebührenordnung für Makler; 3,57 % ist üblich, nicht vorgeschrieben. Verhandelt wird sinnvollerweise vor der Besichtigung und über die Gesamtprovision, denn die hälftige Teilung ist zwingend — sinkt die Gesamtprovision, sinkt der Käuferanteil automatisch mit.

Wann entfällt die Maklerprovision in Brandenburg ganz?

Beim Direktkauf vom Eigentümer, beim Kauf vom Bauträger und in der Zwangsversteigerung. Sie ist der einzige Posten der Kaufnebenkosten, den Sie vollständig streichen können: in Brandenburg sinken die Nebenkosten bei 350.000 € Kaufpreis dadurch von 42.245 € auf 29.750 €.

Ist die Maklerprovision in Brandenburg steuerlich absetzbar?

Bei einer selbst genutzten Immobilie nicht. Bei einer vermieteten Immobilie gehört sie zu den Anschaffungsnebenkosten und wird nicht sofort abgezogen, sondern über die Gebäude-AfA abgeschrieben — anteilig, denn der auf den Grund und Boden entfallende Teil ist nicht abschreibbar.

Wie viel kostet der Immobilienkauf in Brandenburg insgesamt?

Mit 6,50 % Grunderwerbsteuer (Stand: Juli 2026), Notar, Grundbuch und Maklerprovision liegen die Kaufnebenkosten in Brandenburg bei rund 12,07 % — bei 350.000 € Kaufpreis also etwa 42.245 €. Banken finanzieren diesen Betrag in der Regel nicht mit; er muss aus Eigenkapital kommen.

Weiterrechnen für Brandenburg

Die Provision ist ein Posten von vieren. Was zählt, ist die Gesamtlast — und danach die Frage, ob die Einheit den Preis trägt.

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